Neuerungen zu Lotto /Tombola Bewilligungen

Änderungen per 01.01.2024 für bewilligungspflichte Lottos/Tombolas im Kanton Bern

Sehr geehrte Damen und Herren 

Sie sind bei uns als Verbandspräsidenten gemeldet. Gerne informieren wir Sie über die Neuerungen, welche im Kanton Bern ab dem 1. Januar 2024 bei bewilligungspflichtigen Lottos/Tombolas gelten. Wir bitten Sie, diese Informationen an alle interessierten Verbandsmitglieder und Vereine weiterzuleiten. 

Mit der neuen Bundesgesetzgebung über Geldspiele (BGS; SR 935.51), die 2019 in Kraft getreten ist, werden diverse Vorgaben für die Durchführung von Kleinspielen (Kleinlotterien, Lottos usw.) gemacht. Der Kanton ist für deren Kontrolle zuständig. So muss unter anderem für Kleinspiele wie Lottos und Tombolas, bei denen Geld oder geldähnliche Gewinne wie Gutscheine (insbesondere von Grossverteilern) / Gold usw. verteilt werden, eine Bewilligung eingeholt werden. 

Die neuen Bestimmungen führen zu einem Mehraufwand bei allen Beteiligten. Wir sind bemüht, Ihren Aufwand so tief wie möglich zu halten und die Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Prozess zu vereinfachen. 

In diesem Sinne freuen wir uns, Sie über folgende Anpassung der Praxis für bewilligungspflichtige Lottos zu informieren. 

Für Lottos und Tombolas mit Sachpreisen gibt es keine Änderungen. Hier gilt wie bisher die Meldepflicht, Details finden Sie auf unserer Website unter Lottos mit Sachpreisen/Tombolas (be.ch).

Seit dem 1. Januar 2024 gilt bei bewilligungspflichtigen Lottos neu:

·         Wenn das Lotto an bis zu maximaldreiaufeinanderfolgendenTagen durchgeführtwird, wird dies als eine Veranstaltung gehandhabt. Ein Lotto, welches beispielsweise am Freitag, Samstag und Sonntag stattfindet, gilt als eine Veranstaltung.

·         Es muss nur noch ein Gesuch für ein Lotto, welches an maximal bis zu drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet, eingereicht werden.

·         Pro Veranstalterin oder Veranstalter dürfen weiterhin maximal zwei Bewilligungen pro Jahr erteilt werden, neu also mit bis zu sechs Durchführungstagen pro Jahr.

·         Nach der Durchführung muss nur noch eine Abrechnung für ein mehrtägiges Lotto eingereicht werden.

·         Die bei der Gesuchseingabe angegebene Plansumme (Summe aller geplanten Spieleinsätze) und die angegebene Anzahl Lottokarten gelten neu als Richtwert. Die Abrechnung muss detailliert über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Auskunft geben, insbesondere, dass die Trefferquote von mindestens 10% (jedes 10. Los gewinnt) und die Gewinnquote von mindestens 50% (Wert der Gewinne, welche an die Spielenden ausgegeben werden, muss mindestens die Hälfte der Summe aller erzielten Spieleinsätze betragen) eingehalten wurden.

Bei Lottos an nicht aufeinanderfolgenden Tagen, wie z.B. je ein Lotto am Donnerstag und eines am Samstag/Sonntag, handelt es sich um zwei Veranstaltungen/Lottos, wofür es je eine Bewilligung braucht. Eine Bewilligung wird für den Donnerstag und eine für Samstag/Sonntag benötigt, da es keine aufeinanderfolgenden Durchführungstage sind.

Zusammengefasst ergibt sich:

Durchführungstage

Gesuch

Spielangaben

Gebühr

Abrechnung

Bewilligung

Lottos an bis zu drei aufeinanderfolgenden Tagen z.B. Sa/So

oder Fr/Sa/So

Ein Gesuch (ein Lotto)

Die Tage gelten als eine Veranstaltung

Eine Plansumme

Einen Gewinnplan

Ein Total an Lottokarten

Ein Total an Gewinnen

CHF 120.00

Es wird nicht unterschieden, ob das Lotto an zwei- oder drei Tagen stattfindet

Eine Abrechnung über alle Tage

Eine Bewilligung

Es kann im selben Kalenderjahr eine 2. Bewilligung beantragt werden

Lottos an drei Tagen mit Unterbruch z.B.

Do und Sa/So

Zwei Gesuche (zwei Lottos)

Ein Gesuch für das Lotto vom Do

Ein Gesuch für das Lotto von Sa/So

Je eine Plansumme, Gewinnsumme, Total Lottokarten und Total an Gewinnen für das Lotto vom Do und jenes von Sa/So

Für Do CHF 90.00

Für Sa/So CHF 120.00

Total CHF 210.00

Zwei Abrechnungen

Je eine Abrechnung für Do und eine für Sa/So

Zwei Bewilligungen

Es kann im selben Kalenderjahr keine weitere Bewilligung mehr erteilt werden.

 

Weiterhin gelten folgende Vorgaben:

·         Der Höchstbetrag pro Los beträgt 10 Franken (Einzeleinsatz).

·         Der Wert der Gewinne hat mindestens 50 Prozent der Plansumme zu betragen.

·         Mindestens jedes 10. Los weist einen Gewinn auf.

·         Gesuchseingabe mindestens 30 Tage vor Veranstaltung (via nachfolgenden Link Kleinlotterien/Bewilligungspflichtige Lottos).

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschliessend sind und ausschliesslich als Hilfestellung dienen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter nachfolgendem Link Bewilligungen/Meldungen.

Falls Sie Fragen haben sollten, können Sie uns per Mail unter bewilligungen@be.ch oder per Telefon unter +41 31 636 98 95erreichen.

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und für Ihre wertvolle Unterstützung.

Freundliche Grüsse

Stephan de Rapper, Sachbearbeiter Kleinspiele und Inspektionen

+41 31 633 52 35(direkt), stephan.derapper1@be.ch

Sicherheitsdirektion des Kantons Bern,Generalsekretariat, Fonds und Bewilligungen

Kramgasse 20, 3011 Bern

+41 31 636 98 95, https://www.fobe.sid.be.ch/de/start.html

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